Vorfälligkeitsentschädigung
Vorfälligkeits-Entschädigung nicht ungeprüft hinnehmen
Beim Verkauf einer finanzierten Immobilie (oder bei jeder anderen Art der vorzeitigen Kreditbeendigung) wird von der finanzierenden Bank regelmäßig eine sogenannte „Vorfälligkeitsentschädigung“ berechnet.
Dabei handelt es sich, grob gesagt, um einen Schadensersatzanspruch der Bank für die entgangenen Zinsen bis zum geplanten Vertragsende. Grundsätzlich steht der Bank ein solcher Schadensersatzanspruch auch zu, jedoch meistens nicht in Höhe der vertraglich vereinbarten Zinsen bis zur Restlaufzeit. Die Bank kann nur den Schaden ersetzt verlangen, den sie selbst durch Refinanzierung am Kapitalmarkt erleidet.